Die Thomas Backhaus Systemberatung erbringt ihre Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Art und Umfang der Leistung werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Thomas Backhaus Systemberatung bestimmt. Der Vertrag kommt erst durch diese schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nur durch eine schriftliche Bestätigung der Thomas Backhaus Systemberatung unter den Vertragsparteien rechtswirksam. Katalogbeschreibungen gelten nur dann als zugesichert, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt wurden. Vertragsbedingungen des Vertragspartners verpflichten die Thomas Backhaus Systemberatung nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Thomas Backhaus Systemberatung ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Thomas Backhaus Systemberatung berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
Nach Durchführung der Arbeiten hat der Auftraggeber auf Verlangen der Thomas Backhaus Systemberatung eine schriftliche Bestätigung über die vertragsgemäße Ausführung und Fertigstellung der Arbeiten zu erteilen. Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers gilt die vertraglich vereinbarte Leistung als erfüllt. Im Übrigen ist die Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen abzunehmen.
Die Vergütung wird mit der Abnahme fällig. Beratungsleistungen sind abzunehmen und gelten als erbracht, wenn die Thomas Backhaus Systemberatung einen Vorschlag vorlegt (s.u. VI. Durchführung von Recherchen und Beratungen). Die von der Thomas Backhaus Systemberatung in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Käufer nach der ersten Mahnung in Verzug. Die Preise gelten ab Standort der Thomas Backhaus Systemberatung ausschließlich für Fracht, Einfuhr, Nebenabgaben, Verpackung und Mehrwertsteuer. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung herrschenden Kostenfaktoren. Ändern sich diese, kann die Thomas Backhaus Systemberatung eine Anpassung der Preise an die veränderten Kosten verlangen. Bei Anschlussaufträgen ist die Thomas Backhaus Systemberatung, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, nicht an vorhergehende Preise gebunden, sie kann vielmehr nach § 316 BGB einen angemessenen Preis selbst bestimmen. Mit dem Verzug wird der gesamte Betrag aus dem Kaufvertrag sofort fällig. Leistet der Besteller aufgrund Mahnung unter angemessener Fristsetzung nicht, so ist die Thomas Backhaus Systemberatung berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Neben dem Zahlungsverzug gelten diese Bestimmungen auch bei jeder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Spesen und Auslagen für die Hingabe von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Thomas Backhaus Systemberatung nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, haben die Fälligkeit aller Forderungen der Thomas Backhaus Systemberatung zur Folge und berechtigen diese, auch ausstehende Lieferungen bzw. vertragliche Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Zahlungsfrist vom Vertrage zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung bzw. sonstigen vertraglichen Leistungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Im Übrigen gelten für den Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 10% des vereinbarten Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und entgangenen Gewinn fordern. Bei Seminaraufträgen gilt eine Frist von 14 Kalendertagen vor Beginn des Seminars. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn, gilt als vereinbart, das 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung zu zahlen sind. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von Gegenständen, beginnt die Lieferzeit nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen sowie der vereinbarten Anzahlung. Ist als Lieferfrist ein bestimmter Tag, eine bestimmte Woche oder ein bestimmter Monat genannt, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt liegt, zu welchem der Thomas Backhaus Systemberatung die von dem Besteller zur Verfügung gestellten Gegenstände übergeben werden. Auch innerhalb der Lieferfrist sind Teillieferungen zulässig, welche auf jeden Fall zu bezahlen sind. Ereignisse höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch die Unterlieferanten der Thomas Backhaus Systemberatung verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Vorliegens dieser Behinderung. Dauert die Verzögerung mehr als sechs Monate, können die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energieversorgungs- und Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, unvorhergesehene Fertigungs- bzw. Lieferschwierigkeiten und alle sonstigen Vorkommnisse, die eine Vertragserfüllung ohne ein Verschulden der Thomas Backhaus Systemberatung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Die Thomas Backhaus Systemberatung behält sich bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus den genannten Geschäftsverbindungen zustehenden Ansprüche das Eigentum an den Liefergegenständen vor. Wird ein Liefergegenstand verarbeitet oder mit anderen Teilen verbunden zu einem neuen Gegenstand, so sind sich die Parteien darüber einig, dass dieses neue Produkt Eigentum der Thomas Backhaus Systemberatung werden soll. Bei Verbindung mit dem Material dritter Personen soll das dann entstehende Miteigentum bereits jetzt auf die Thomas Backhaus Systemberatung übertragen werden. Der Besteller hat das Eigentum der Thomas Backhaus Systemberatung treuhänderisch für diese zu verwahren und alles zu tun, um deren Eigentum zu erhalten. Bei Weiterveräußerung des neuen Produktes oder des Gegenstandes, an dem Miteigentum der Thomas Backhaus Systemberatung besteht, tritt an Stelle dieser Rechte der Thomas Backhaus Systemberatung die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreisforderung. Diese Kaufpreisforderung tritt der Besteller hiermit mit allen damit verbundenen Nebenrechten an die Thomas Backhaus Systemberatung ab. Auf Anforderung ist der Besteller verpflichtet, der Thomas Backhaus Systemberatung eine schriftliche Abtretungserklärung über diese Ansprüche zu erteilen. Übersteigen die Sicherheiten die Forderungen der Thomas Backhaus Systemberatung um mehr als 20%, so ist diese verpflichtet, den übersteigenden Teil der ihr zustehenden Sicherheiten dem Besteller freizugeben. Pfändungen und andere Gefährdungen des Eigentums der Thomas Backhaus Systemberatung und der Forderungen der Thomas Backhaus Systemberatung sind dieser unverzüglich anzuzeigen; die Kosten der Interventionen trägt der Besteller. Auf schriftliches Verlangen des Vertragspartners der Thomas Backhaus Systemberatung werden Lieferungen bzw. sonstige Gegenstände zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung bzw. Versendung spätestens mit der Anzeige der Versandbereitschaft oder dann, wenn die Lieferung bzw. Versendung die Thomas Backhaus Systemberatung verlässt, auf den Besteller über.
Ist Vertragsgegenstand die Durchführung von Recherchen, wird von der Thomas Backhaus Systemberatung keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit der ermittelten Informationen (Datenbank, Patentinformationen) übernommen. Eine Garantie für den Erfolg der Recherche wird nicht übernommen; die Bearbeitungsgebühr fällt unabhängig hiervon an. Die Thomas Backhaus Systemberatung nimmt bei der Recherche keinerlei Überprüfung dahingehend vor, ob das Recherchenziel in seiner Anwendung praktikabel ist. Maßgeblich für den Rahmen, innerhalb dessen die Recherche durchgeführt wird, sind ausschließlich die Vorgaben und Richtlinien des Auftraggebers. Die Thomas Backhaus Systemberatung kann ohne Rückfrage bei dem Auftraggeber auch dann, wenn Stillschweigen vereinbart wurde, weitere Personen und Firmen zur Durchführung der Recherche hinzuziehen, wenn dies notwendig erscheint. Beratungen erfolgen auf der Grundlage der Informationen des Auftraggebers. Diese Informationen werden, ebenso wie bei der Durchführung von Recherchen, in keinerlei Hinsicht geprüft. Der Ersatz von Schäden, welche aufgrund falscher Informationen des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen. Die Beratungsleistung gilt als erbracht, wenn die Thomas Backhaus Systemberatung einen Vorschlag gemäß den Vorgaben des Auftraggebers vorlegt. Das Beratungshonorar fällt mit der Vorlage des Vorschlages unabhängig von der Realisierung des Vorschlages an. Eventuelle Änderungen oder Erweiterungen, welche nicht Gegenstand der ursprünglichen Vorgaben des Auftraggebers waren, werden gesondert berechnet.
Die Haftung der Thomas Backhaus Systemberatung für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz verursacht worden sind. Schäden, welche durch Bekannt werden von Innovationen des Vertragspartners entstanden sind, werden durch die Thomas Backhaus Systemberatung nicht ersetzt. Für Schäden, welche durch falsche Informationen oder fehlerhafte Produkte von Dritten entstanden sind, wird von der Thomas Backhaus Systemberatung keine Haftung übernommen. Die Haftung für unvollständig durchgeführte Wartung ist - außer bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz - ausgeschlossen. Bezieht sich der Vertrag auf Leistungen, für deren Erfüllung die Thomas Backhaus Systemberatung Produkte aus außereuropäischer Herstellung einsetzt und ist die Leistung aufgrund eines Mangels dieser Produkte fehlerhaft und deshalb ein Gewährleistungsanspruch entstanden, so haftet die Thomas Backhaus Systemberatung gegenüber Unternehmern in dem Umfang wie der außereuropäische Hersteller. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche entstehen nicht. Mängelrügen bei Lieferungen oder Leistungen sind unverzüglich zu erheben. Sind diese Mängelrügen nicht innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich bei uns eingegangen, gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Als Mangel gilt auch das Fehlen solcher Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind. Geräte, welche von der Thomas Backhaus Systemberatung hergestellt oder abgeändert worden sind, werden bei der Übergabe getestet und die Funktionsfähigkeit vom Kunden bestätigt. Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs ist die Vorlage einer Kopie der Kaufrechnung oder des Lieferscheins notwendig. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, behalten wir uns vor, die Ware unrepariert und gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückzusenden. Zusätzliche Leistungen, die über den Austausch der defekten Geräte hinaus gehen (z.B. Neuinstallation von Software, Datensicherungen etc.), werden weder von der Gewährleistung noch von Garantieleistungen umfasst und werden im Rahmen unserer Stundensätze abgerechnet. Bei Produkten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung bei uns eintreffen (Fehlerbeschreibungen wie „defekt“ oder „zur Reparatur“ sind nicht ausreichend), hat die Thomas Backhaus Systemberatung die Wahl zwischen einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung der Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr. Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler), behalten wir uns vor die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückzusenden. Für die Rücksendung defekter Ware ist ausschließlich die Originalverpackung mit zusätzlicher Umverpackung zu verwenden. Eine unsachgemäße Verpackung gefährdet sowohl die Gewährleistungs- als auch die Garantieansprüche. Sind wegen fehlerhafter Verpackung Transportschäden entstanden, entfallen diese Ansprüche. Veränderungen oder Reparaturen, die nicht vom Lieferer oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Stellen vorgenommen werden, oder der Einbau fremder Ersatzteile führen zum Erlöschen aller Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch bei Veränderungen an mitgelieferter Software bzw. bei Hinzufügen oder Löschen von Software. Die Thomas Backhaus Systemberatung hat, nach ihrer Wahl, das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Thomas Backhaus Systemberatung haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung des Bestellers. Mängelrügen entbinden nur dann von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, wenn die Mängel in einem Beweissicherungsverfahren nachgewiesen oder von der Thomas Backhaus Systemberatung anerkannt worden sind. Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Lieferer beschafften Materials können vom Besteller nicht beanstandet werden, sofern sie handelsüblich und für den vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich sind oder in den allgemeinen Lieferungsbedingungen des Herstellers für zulässig erklärt werden. Ein natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs bzw. ungeeigneten Materials, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, Einfluss von Fremdgeräten usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
Geräte, die nicht von ToBaS Systemberatung bezogen und ohne Rücksprache eingeschickt wurden, werden unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurückgesendet. Reparaturen außerhalb der Garantiezeit sind kostenpflichtig. Reparaturen bis zu einer Höhe von 50% des Kaufpreises werden ohne Kostenvoranschlag oder Rückfragen ausgeführt. Bei Reparaturen, die diesen Betrag voraussichtlich überschreiten, erhalten Sie von uns einen Kostenanschlag mit der Bitte um Auftragserteilung. Für die Erstellung eines Kostenanschlages berechnen wir eine Pauschale von z.Zt. EUR 20,00 bei Nichtauftragserteilung, zuzüglich Transportkosten von/zum Distributor. Sie erhalten Ihre Reparaturware innerhalb von 25 Arbeitstagen zurück. Sollte sich die Reparatur durch Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten verzögern, informieren wir Sie über die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
Produktideen, Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster und Rechte an Software verbleiben außer im Falle einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung bei der Thomas Backhaus Systemberatung. Der Auftraggeber ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zum Weiterverkauf von Software, welche durch die Thomas Backhaus Systemberatung entwickelt oder von dieser bezogen wurde, berechtigt. Dies gilt ebenso für die teilweise oder komplette Weitergabe von Software an Dritte. Das Kopieren von Software darf nur mit vorheriger Genehmigung der Thomas Backhaus Systemberatung erfolgen. Bei der Lieferung von Standardsoftware gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt werden. Das Rückumwandeln in Quellcode oder das auszugsweise Nutzen von Programmteilen ist verboten.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen gültig sind. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
Erfüllungsort ist der Sitz der Thomas Backhaus Systemberatung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist Essen-Borbeck (Amtsgericht) bzw. Essen (Landgericht).